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Neuregelung erleichtert Pensionskassen Investitionen in Venture Capital und soll innovative Technologien in der Schweiz fördern

Investitionen in Start-ups sind interessante Renditequellen: Fonds, die in junge Unternehmen in Europa investieren, konnten im Juni 2021 auf eine Wertenwicklung von über 75 Prozent seit Jahresbeginn zurückblicken. Über einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren hat Risikokapital in Europa Venture Capital-Anlagen in den Vereinigten Staaten übertrumpft und eine durchschnittliche Jahresperformance von fast 25 Prozent eingebracht. Und über die letzten fünfzehn Jahre konnten sogar allgemeine Private-Equity-Investments geschlagen werden. Wie die Ellstone AG hervorhebt, können Investitionen in Start-ups also einen wichtigen Renditebringer insbesondere in institutionellen Anlageportfolios darstellen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt: Eine Neuregelung in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) macht es für Schweizer Pensionskassen seit Anfang des Jahres leichter, Venture Capital als Renditebaustein zu nutzen. Dafür hat der Bundesrat im Katalog der für Pensionskassen zulässigen Investitionen eine neue Anlagekategorie für nichtkotierte schweizerische Anlagen geschaffen.

Ellstone AG: Neuregelung sorgt für mehr Kapital zur Finanzierung von Start-ups

Bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2022 mussten Venture Capital-Investitionen von Pensionskassen als Teil der allgemeinen Kategorie «Alternative Anlagen» geführt werden. Für diese Anlagekategorie galt eine Limite von 15 Prozent des gesamten Anlagevermögens. Mit der Einführung der neuen Vermögensklassifizierung können Pensionskassen nichtkotierte schweizerische Anlagen innerhalb einer eigenen Kategorie führen. Für Investitionen in nicht börsengelistete Schweizer Unternehmen gilt nunmehr ein eigener Grenzwert von fünf Prozent des Anlagekapitals. Das macht es Pensionskassen leichter, mehr Investitionen in Jungunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen zu tätigen und über verbesserte Renditechancen die Erfüllung ihrer Versorgungsversprechen zu sichern.

Mit der Änderung der beiden Verordnungen aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat in wesentlichen Teilen einem Antrag des ehemaligen Ständerats Konrad Graber entsprochen. Neben der Verbesserung der Renditeaussichten für Pensionskassen erfüllt der bundesrätliche Entscheid auch ein weiteres zentrales Anliegen der unter dem Titel «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» eingereichten Motion: Die Änderung der Vermögensklassifizierung soll Schweizer Start-ups mit mehr Kapital versorgen. Denn ein Ausbau der Investitionen vonseiten der Pensionskassen kann eine beträchtliche Erhöhung des Jungunternehmern zur Verfügung stehenden Finanzierungskapitals bedeuten.

Pensionsgelder für Start-ups können Schweiz als Innovationsstandort stärken

Schweizer Pensionskassen verwalten zusammen ein Kapitalvolumen von 1000 Milliarden Franken. Schon ein Ausbau der Venture Capital-Investitionen im Promillebereich der Pensionsgelder würde einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Innovation in der Schweizer Wirtschaft leisten. Die zusätzlichen Gelder zur Entwicklung zukunftsträchtiger Technologien könnten die Schweiz als Innovationsstandort stärken und dabei unterstützen, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten. Ein Anliegen, das auch die Ellstone AG mit der Vermittlung von Private Equity-Beteiligungen an kapitalsuchende Unternehmen verfolgt. Denn auch mit diesen Investitionen werden Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen in ihrer Weiterentwicklung und ihrem Wachstum unterstützt.